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   VGH Bayern, 23.12.2009 - 13 AS 09.2659   

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https://dejure.org/2009,71615
VGH Bayern, 23.12.2009 - 13 AS 09.2659 (https://dejure.org/2009,71615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.12.2009 - 13 AS 09.2659 (https://dejure.org/2009,71615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - 13 AS 09.2659 (https://dejure.org/2009,71615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Acker-Grünland-Verhältnis; Acker-Grünlandverhältnis; Anfechtbarkeit; Eingriff in die Besitzstruktur; Interessenabwägung; Vorläufige Besitzeinweisung; grobes Missverhältnis; sofortiger Vollzug

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2009 - 13 AS 09.2659
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei um so stärker und darf um so weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (BVerfG vom 12.9.1995 NVwZ 1996, 58/59).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2009 - 13 AS 09.2659
    Ohne den Suspensiveffekt verwaltungsprozessualer Rechtsbehelfe würde Verwaltungsrechtsschutz wegen der notwendigen Verfahrensdauer häufig hinfällig (BVerfG vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/178).
  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2009 - 13 AS 09.2659
    Dies wäre aber nur der Fall, wenn entweder ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder unzumutbar in die Struktur des Betriebs eingegriffen worden ist (vgl. BVerwG vom 23.8.2006 BVerwGE 126, 303/311; vom 17.8.1988 RzF 86 zu § 44 Abs. 1; NdsOVG vom 11.12.2008 RdL 2009, 71/73).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2009 - 13 AS 09.2659
    Erweist sich nämlich, dass der Verwaltungsakt zu Unrecht angegriffen wird, muss in der Regel das Interesse des Betroffenen an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zurückstehen (BVerfG vom 11.2.1982 BayVBl 1982, 276).
  • BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 40.79

    Ausgleichszahlung auf Grund einer Flurbereinigung - Ermächtigung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2009 - 13 AS 09.2659
    26 Auch wird bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung regelmäßig nicht näher untersucht, ob die zugedachten Abfindungen wertgleich sind, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (BVerwG vom 30.10.1979 BVerwGE 59, 79/85; Schwantag in Schwantag/Wingerter, FlurbG, 8. Aufl. 2008, RdNr. 20 zu § 65).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08

    Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2009 - 13 AS 09.2659
    Dies wäre aber nur der Fall, wenn entweder ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder unzumutbar in die Struktur des Betriebs eingegriffen worden ist (vgl. BVerwG vom 23.8.2006 BVerwGE 126, 303/311; vom 17.8.1988 RzF 86 zu § 44 Abs. 1; NdsOVG vom 11.12.2008 RdL 2009, 71/73).
  • VGH Bayern, 28.02.2007 - 13 AS 07.168
    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2009 - 13 AS 09.2659
    Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 53 Abs. 3 Nr. 2, § 52 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 11. 1.5 Satz 1, Nr. 11. 13.2.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (veröffentlicht in NVwZ 2004, 1327; siehe auch z.B. BayVGH vom 28.2.2007 Az. 13 AS 07.168 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 13 AS 19.820

    Kein Erfordernis einer Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung

    Wenn in diesen Fällen die Flurbereinigungsbehörde nach pflichtgemäßer Ausübung ihres Ermessens zum Ergebnis gekommen ist, dass der entsprechende Verwaltungsakt zu erlassen ist, kann die erforderliche Begründung für die gleichzeitige Anordnung des sofortigen Vollzugs eben dieses Verwaltungsakts knapp gehalten werden und sind gesonderte Erwägungen für jedes einzelne am Verfahren beteiligte Grundstück nicht geboten (vgl. bereits BayVGH, B.v. 4.1.1982 - 13 AS 81 A.1266/A.1268 - RzF 4 zu § 61 FlurbG; BayVGH, B.v. 23.12.2009 - 13 AS 09.2659 - juris; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 24.6.2014 - 13 AS 14.717 - juris Rn. 20).

    § 65 Abs. 1 Satz 1 FlurbG setzt lediglich die Feststellung der nach §§ 27 ff. FlurbG ermittelten Werte für das eingebrachte Land durch die Teilnehmergemeinschaft nach § 32 Satz 3 Halbs. 1 FlurbG voraus, nicht jedoch die Bekanntgabe der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung (BayVGH, B.v. 23.12.2009 - 13 AS 09.2659 - juris Rn. 25; U.v. 20.11.2008 - 13 A 07.2096 - RdL 2009, 211 - juris Rn. 16; U.v. 12.3.1987 - RdL 1987, 319).

    Bei der Erstellung des Flurbereinigungsplans hat die zuständige TG die Gestaltungsgrundsätze des § 44 FlurbG zu beachten (vgl. zum Ganzen: vgl. BayVGH, B.v. 23.12.2009 - 13 AS 09.2659 - juris - Rn. 31).

  • VGH Bayern, 24.06.2014 - 13 AS 14.717

    Die Wegnahme von geschützten Flächen im Sinn von § 45 FlurbG kann ein grobes

    Wenn in diesen Fällen die Flurbereinigungsbehörde nach pflichtgemäßer Ausübung ihres Ermessens zum Ergebnis gekommen ist, dass der entsprechende Verwaltungsakt zu erlassen ist, kann die erforderliche Begründung für die gleichzeitige Anordnung des sofortigen Vollzugs eben dieses Verwaltungsaktes knapp gehalten werden und sind gesonderte Erwägungen für jedes einzelne am Verfahren beteiligte Grundstück nicht geboten (siehe schon BayVGH, B.v. 4.1.1982 - 13 AS 81 A.1266/A.1268 - RzF 4 zu § 61; BayVGH, B.v. 23.12.2009 - 13 AS 09.2659 - juris).

    Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn entweder ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder unzumutbar in die Struktur des Betriebes eingegriffen worden ist (st. Rspr., siehe BVerwG, U.v. 17.8.1988 - 5 C 78.84 - RzF 86 zu § 44 I; BayVGH, B.v. 23.12.2009 - 13 AS 09.2659 - juris; B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris; siehe hierzu Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 65 Rn. 20).

  • VGH Bayern, 27.10.2011 - 13 S 11.2481

    Flurbereinigung; Ablehnung von Mitgliedern des Spruchausschusses;

    wort- und datumsgleiche Schreiben erhalten haben." Aus der Begründung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 29. September 2011 ergebe sich nicht, wie die Richter zu der Überzeugung gelangt seien, die im Verfahren 13 AS 09.2659 vorgelegten Fotografien wären auf Ortsterminen des ALE gefertigt worden.

    Dass die Fotografien auf einem Ortstermin gefertigt wurden, ergibt sich aus den mit Schreiben vom 9. November 2009 und 1. Dezember 2009 im Verfahren 13 AS 09.2659 vorgelegten Fotografien.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2010 - 70 S 2.09

    Bodenordnungsverfahren; kombiniertes Verfahren; vorläufige Besitzregelung;

    Insoweit kann im Verfahren nach § 61a LwAnpG nur das Vorliegen eines groben Missverhältnisses zwischen Einlage und Abfindung geltend gemacht werden, was sich u.a. nach der Größe der Grundflächen und ihrer Nutzungsart beurteilt (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. vom 9. März 1995 - 9 K 20/94 u.a. -, RdL 1996, 275 ff.; vgl. für § 65 FlurbG auch BayVGH, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - 13 AS 09.2659 -).
  • VGH Bayern, 29.09.2011 - 13 S 11.1842

    Flurbereinigung; Ablehnung von Mitgliedern des Spruchausschusses

    Ein Befangenheitsgrund ergibt sich auch nicht aus der Antragserwiderung des rechtskundigen Mitglieds des Spruchausschusses ORRin I. vom 9. November 2009 im Verfahren 13 AS 09.2659 betreffend die vorläufige Besitzeinweisung im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren K., mit der Fotografien vorgelegt wurden.
  • VGH Bayern, 02.12.2021 - 13 A 19.1702

    Vorläufige Besitzeinweisung, Rüge der fehlenden Wertgleichheit, grobes

    Dies könne nur dann der Fall sein, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung bestehe oder unzumutbar in die Struktur des Betriebes eingegriffen worden sei (Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 65 Rn. 20; BayVGH, B.v. 23.12.2009 - 13 AS 09.2659).
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